Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Förderanträge für die Anlage von extensiven Dachbegrünungen auf Wohn-, Nutz- und Gewerbegebäuden im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn stellen.
Es werden Maßnahmen auf Neubauten und bereits vorhandenen Dächern sowie Nebenanlagen gefördert, allerdings sind nur freiwillige Begrünungs- bzw. Entsiegelungsmaßnahmen förderfähig.
Der Zuschuss beträgt pauschal 250 Euro pro Dachbegrünungsmaßnahme, jedoch max. 25 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 2.500 Euro im Haushalt 2026 für dieses Förderprogramm zur Verfügung.
Die förderfähigen Kosten sowie die von einer Förderung ausgeschlossenen Maßnahmen sind der „Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung“ zu entnehmen.
Der Förderantrag kann nach erfolgter Umsetzung und Abrechnung eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Anlagen und Nachweisen beigefügt werden, die in der Förderrichtlinie unter dem Punkt „Verfahren“ aufgelistet sind, da nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die aktuelle Förderrichtlinie mit weiterführenden Informationen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/ unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ zu finden.
Für Fragen rund um die Förderung steht die Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter klimaschutz@neukirchen-vluyn.de bzw. 02845/391 260 zur Verfügung. Wenn Bürgerinnen und Bürgern die Onlineantragsstellung nicht möglich ist, können die Antragsunterlagen bei der Stabsstelle zum postalischen Versand angefordert werden.
Dachbegrünung, Förderung